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Aktualisierte Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System ab 1.1.2020 in Kraft

Veröffentlichung

18. Dez 2019

Fachthema

QMilch-Programm

Berlin, 18.12.2019<p>&nbsp;-&nbsp;</p>
Aktualisierte Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System ab 1.1.2020 in Kraft
Strengere Vorgaben erhöhen Sicherheit der Futtermittel

Futtermittel sind von großer Bedeutung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger und sicherer Lebensmittel. Seit vielen Jahren besteht aus diesem Grund eine enge Zusammenarbeit zwischen der deutschen Milch- und der Futtermittelwirtschaft. Über das Qualitätssicherungssystem der Milchbranche, QM-Milch, wird vorgegeben, dass in der Milchwirtschaft nur solche Futtermittel eingesetzt werden, die über gesetzliche Anforderungen hinaus einer umfangreichen Kontrolle und entsprechenden Qualitätssicherung unterliegen.
Die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von Futtermitteln in der Milcherzeugung“ wurde im Rahmen dieser Kooperation aktuell überarbeitet. Sie tritt in neuer Fassung zum 1. Januar 2020 in Kraft und löst die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2015 ab. Das Inkrafttreten erfolgt gleichzeitig zur Einführung des überarbeiteten QM-Milch-Standards 2020 zu Beginn des neuen Jahres.

Auslaufen der Unbedenklichkeitsbescheinigung im Fokus
Wichtige Neuerung in der revidierten Futtermittelvereinbarung ist die Streichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist ab 1. Januar 2020 nicht mehr gültig und wird im QM-Milch-System nicht mehr akzeptiert. Bisher hatten Unternehmen, die Futtermittel an Milcherzeuger verkauften, die Möglichkeit, über diese Selbsterklärung die Unbedenklichkeit ihrer Erzeugnisse zu bescheinigen. Mit dem Wegfall der Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen sich nun alle Hersteller und Händler von Futtermitteln bei anerkannten Standardgebern für Futtermittel (QS, von QS anerkannte Standards, GMP+ International) zertifizieren lassen, um ihre Produkte ins QM-Milch-System liefern zu können. Die QM-Milch-lieferberechtigten Unternehmen müssen die Anforderungen der Futtermittelvereinbarung anerkennen und werden in zentralen Listen registriert.
Durch die Teilnahme an einem anerkannten Zertifizierungssystem unterliegen die Futtermittelunternehmen strengen Vorgaben und einem kontinuierlichen Monitoringprogramm auf unerwünschte Kontaminanten in ihren Futtermitteln. Bei Überschreitungen von Richt- bzw. Aktionsgrenzwerten sowie Höchstgehalten greift ein abgestimmtes Informations- und Warnsystem zwischen den Standardgebern der Futtermittelbranche und QM-Milch. Zusammen mit den weiteren Unterzeichnern der
Futtermittelvereinbarung schafft QM-Milch durch die neue Futtermittelvereinbarung ein Plus an Sicherheit von Futtermitteln, die für die Milcherzeugung genutzt werden.

Mehr Details
Unterzeichner der Futtermittelvereinbarung sind neben dem QM-Milch e.V. und seinen Trägerverbänden (Deutscher Bauernverband e.V., Deutscher Raiffeisenverband e.V., Milchindustrie-Verband e.V.) auch die QS Qualität und Sicherheit GmbH, der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. sowie GMP+ International.
Die neue Futtermittelvereinbarung, die zentralen Listen der QM-Milch lieferberechtigten Futtermittelunternehmen und weitere Informationen finden Sie unter: www.qm-milch.de/futtermittelsicherheit