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Futtermittelsicherheit

Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System

Für die Milchwirtschaft ist es im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und für die Milcherzeugung sicher sind. Die Futtermittelvereinbarung ist dafür ein wesentliches Fundament.

Die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von Futtermitteln in der Milcherzeugung“ zwischen der Futtermittel- und der Milchwirtschaft regelt den Einsatz von Futtermitteln zur Milcherzeugung im QM-Milch System. Seit dem 1. Januar 2020 ist eine aktualisierte Futtermittelvereinbarung in Kraft. Diese ersetzt die Futtermittelvereinbarung aus dem Jahr 2015. Damit einher geht das Auslaufen der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr gültig ist. Zu den Unterzeichnern der Futtermittelvereinbarung gehören der QM-Milch e.V., der Deutsche Bauernverband e.V., der Milchindustrie-Verband e.V., der Deutsche Raiffeisenverband e.V., die QS Qualität und Sicherheit GmbH, der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. sowie GMP+ International B.V.

Für das System QM-Milch sind die Futtermittelunternehmen (Futtermittelhersteller, Futtermittelhändler, private Labeller) lieferfähig, die die futtermittelrechtlichen Bestimmungen und die Vorgaben der Futtermittelvereinbarung einhalten. Die Futtermittelunternehmen müssen die Anforderungen zertifizierter Qualitätssysteme einhalten, d.h., QS, von QS anerkannte Standards, GMP+ International.

Die für QM-Milch lieferfähigen Futtermittelbetriebe (für Misch- und Einzelfuttermittel) sind je nach Teilnahme an dem zertifizierten Qualitätssystem in der QS-Datenbank und in der GMP+-Unternehmensdatenbank gelistet.

  • QS-Unternehmen (Futtermittelhersteller und -händler) mit Lieferberechtigung in das QM-Milch System sind einsehbar unter: https://www.q-s.de/softwareplattform (bitte hier auf „Systempartnersuche“ gehen, „Futtermittelwirtschaft“ auswählen und „weiter“ anklicken). Dann kommen Sie auf die Liste „QS-Betriebe mit Teilnahme an QM-Milch“.
  • GMP+-Unternehmen (Futtermittelhersteller und -händler) mit Lieferberechtigung in das QM-Milch System sind einsehbar unter folgendem Link (bitte hier im Anwendungsbereich „Scope“ QM-Milch GMP+ BCN-DE1 auswählen): https://portal.gmpplus.org/cdb/certified-companies/

    Grundsätzliche Vorgaben der Futtermittelvereinbarung:

    • Die Zertifizierung der Futtermittelhersteller und Futtermittelhändler sowie private Labeller nach QS, von QS anerkannte Standards, GMP+ International wird von QM-Milch akzeptiert.
    • Die eingesetzten Futtermittel müssen entweder in der deutschen Positivliste für Einzelfuttermittel oder in einer von QS und GMP+ International anerkannten Liste anderer Systemgeber gelistet sein.
    • Das Futtermittelmonitoring hat nach den Anforderungen von QS, von QS anerkannten Standards, GMP+ International zu erfolgen. Für Dioxine, dioxinähnliche PCB und nichtdioxinähnliche PCB gelten dabei die gesetzlichen Höchst- bzw. Aktionsgrenzwerte. Für Aflatoxin B1 gilt der Richtwert von 0,001 mg/kg (ppm) im für Milchkühe bestimmten Futtermittel.
    • Bei Überschreitung der Höchst-, Aktions- und Richtwerte erfolgt eine Meldung der Systemgeber an den QM-Milch e.V. Dieser setzt sich anschließend mit dem betroffenen Futtermittelunternehmen und der zuständigen Regionalstelle zur Abstimmung weiterer Maßnahmen in Verbindung.

    VORGABEN FÜR QS-ZERTIFIZIERTE FUTTERMITTELHERSTELLER UND -HÄNDLER

    • Alle lieferberechtigten QS-Futtermittelhersteller und -händler für das QM-Milch System werden in einer bundesweiten Liste gelistet, die unter https://www.q-s.de/softwareplattform einsehbar ist (bitte hier auf Systempartnersuche gehen, „Futtermittelwirtschaft“ auswählen und dann auf „weiter“ klicken, siehe Liste „QS-Betriebe mit Teilnahme an QM-Milch“). Die bundeseinheitliche Liste der QS-Futtermittelhersteller ist seit 1. Januar 2014 in Kraft und ersetzt die regionalen Listen, die Ende 2015 ausliefen.
    • Bisher noch nicht gelistete QS-lieferberechtigte Futtermittelhersteller und -händler, die Futtermittel in das QM-Milch System liefern möchten, können sich in der QS-Datenbank für die zentrale Liste registrieren, indem sie den aktuellen Lieferbedingungen gemäß der Futtermittelvereinbarung zustimmen. Dafür muss für den jeweiligen Standort mit den individuellen Zugangsdaten ein Häkchen gesetzt werden. Bitte gehen Sie auf https://www.q-s.de/softwareplattform und melden Sie sich an.
    • Betriebe, die GMP+ zertifiziert und in der QS-Datenbank unter QM-Milch gelistet sind, müssen ein Audit und eine Zertifizierung nach der Country Note QM-Milch sicherstellen. (Näheres siehe unter „Zusätzliche Vorgaben für GMP+ zertifizierte Futtermittelhersteller und -händler“.)
    • Alle QS-Betriebe in der zentralen Liste geben damit ihr Einverständnis, dass sie den Anforderungen der Futtermittelvereinbarung zustimmen und dass QS Informationen an den QM-Milch e.V. im Falle einer Überschreitung übermitteln darf. Damit wird gleichzeitig die Lieferberechtigung in das QM-Milch-System freigeschaltet.

    VORGABEN FÜR GMP+-ZERTIFIZIERTE FUTTERMITTELHERSTELLER UND -HÄNDLER

    • Im Rahmen der Zusammenarbeit von QM-Milch e.V. mit GMP+ International und dessen Beitritt zur Futtermittelvereinbarung wurden Anforderungen an GMP+ zertifizierte Betriebe, die Futtermittel in das deutschlandweite QM-Milch System liefern möchten, in einer Country Note von GMP+ International definiert. Es handelt sich um die „GMP+ BCN-DE1: QM-Milch“ (CN). Diese Country Note beinhaltet Zusatzanforderungen, die über die GMP+ Basisstandards hinausgehen. Ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen, das nachweislich die mit dieser Country Note gestellten Anforderungen erfüllt und als solches zertifiziert ist, qualifiziert sich damit als QM-Milch lieferberechtigter Futtermittelhersteller bzw. -händler. Die Country Note finden Sie weiter unten.
    • GMP+ Futtermittelbetriebe (Hersteller und Händler) müssen sich daher nach der Country Note (GMP+ BCN-DE1: QM-Milch) auditieren und zertifizieren lassen. Nur ein entsprechendes Zertifikat berechtigt das Unternehmen für die Lieferung von Futtermitteln ins QM-Milch System.
    • In einer öffentlichen GMP+ Unternehmensdatenbank sind die GMP+ Unternehmen, die nach der Country Note QM-Milch zertifiziert sind und somit die QM-Milch Lieferberechtigung haben, einsehbar (bitte hier Häkchen setzen bei „GMP+FSA“ und bei „Scope“ QM-Milch GMP+ BCN-DE1 auswählen), unter:
      https://portal.gmpplus.org/cdb/certified-companies/
        • Für GMP+ zertifizierte Futtermittelunternehmen (Hersteller und Händler) mit Lieferberechtigung für QS, d.h. die die GMP+-Zertifizierung für die bilaterale Anerkennung mit QS und damit die QS-Lieferfähigkeit nutzen, werden auch in der QS-Datenbank geführt, wo tagesaktuell vermerkt wird, wenn die Unternehmen die Country-Note QM-Milch erfüllt haben. Um die Listung zu vereinfachen, erfolgt ein automatischer Abgleich der in der GMP+-Datenbank aufgeführten Betriebe mit der QS-Datenbank. Vom 17. Juli 2017 an wird die Erfüllung der Country Note QM-Milch automatisch in die QS-Datenbank übertragen. Dies erleichtert die Vorgehensweise bei der Listung, da somit die aktive Eingabe zusätzlicher Informationen in der QS-Datenbank entfällt sowie sich das bisherige dortige Setzen eines Häkchens erübrigt.
        • Im Falle von Überschreitungen von spezifischen Grenzwerten sind eine sofortige Meldung über folgendes Meldeformular und die Durchführung einer Ursachenanalyse erforderlich.
        • GMP+ Monitoring database: Relevante Analysedaten werden in der GMP+ Monitoring database mit dem QM-Milch e.V. geteilt. Die Registrierung der Futtermittelunternehmen bei GMP+ International ist erforderlich, mit der die Bereitschaft zur Teilung der Analyseergebnisse mit dem QM-Milch e.V. erklärt wird. Unter folgendem Link sind die Informationen zur GMP+ Monitoring database ersichtlich:
          https://www.gmpplus.org/de/services/feed-support-products/gmp-monitoring-database/
        • Alle Informationen zu den Vorgaben für die QM-Milch Lieferberechtigung sind einsehbar unter: https://www.gmpplus.org/de/feed-certification-scheme/gmp-fsa-certification/b-documents/

        VORGABEN FÜR MILCHERZEUGER

        Lieferberechtigt für QM-Milch sind die Futtermittelunternehmen (Futtermittelhersteller und -händler), die die futtermittelrechtlichen Bestimmungen und die Vorgaben der Futtermittelvereinbarung einhalten. Die Futtermittelunternehmen müssen demnach die Anforderungen eines zertifizierten Qualitätssicherungssystems erfüllen – QS, von QS anerkannte Standards, GMP+. Milcherzeuger, die an QM-Milch teilnehmen, dürfen nur von solchen Misch- und Einzelfuttermittelherstellern und -händlern Futtermittel beziehen, die in der GMP+ Unternehmensdatenbank oder in der QS-Software-Plattform aufgeführt sind (s.u.).

        https://portal.gmpplus.org/cdb/certified-companies/

         

        • QS Unternehmen (Futtermittelhersteller und –händler) mit Lieferberechtigung in das QM-Milch System sind einsehbar unter:  https://www.q-s.de/softwareplattform (bitte hier auf „Systempartnersuche“ gehen, „Futtermittelwirtschaft“ auswählen und auf „weiter“ klicken). Dann kommen Sie auf die Liste „QS-Betriebe mit Teilnahme an QM-Milch“.

        POSITIVLISTE FÜR EINZELFUTTERMITTEL – 15. AUFLAGE JETZT VERFÜGBAR

        Seit Mai 2023 ist die 15. Auflage der aktuellen Positivliste für Einzelfuttermittel verfügbar.

        Die Positivliste für Einzelfuttermittel liefert eine eindeutige Definition der Einzelfuttermittel und wird vor allem im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen verwendet. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Positivliste sind u.a. ein wissenschaftlich nachgewiesener Ernährungszweck bzw. Futterwert, eine erkennbare Bedeutung am Markt sowie die rechtlich zulässige Verwendung als Einzelfuttermittel.

        Im Auftrag des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) erstellt die Normenkommission die Positivliste für Einzelfuttermittel. Diese Liste ist für Landwirte, Mischfutterhersteller sowie Auditoren von Qualitätssicherungssystemen das Nachschlagwerk für die Tierernährung.

        Die 15. Auflage der Positivliste für Einzelfuttermittel finden Sie hier.

        Verfügbare Dokumente

        Futtermittelvereinbarung

        Futtermittelvereinbarung

        Feed Agreement

        GMP+

        GMP+ Certification Scheme

        GMP+ Feed Certification Scheme EN

        Meldeformular (externer Link)

        Informationsschreiben

        Informationsschreiben aktualisierte Futtermittelvereinbarung

        Informationsschreiben Futtermittelvereinbarung EN

        Informationsschreiben QM-Milch Feed-safety declarations

        Informationsschreiben Unbedenklichkeitserklärung

        Sonstiges

        Positivliste für Einzelfuttermittel