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Futtermittelsicherheit

Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System

Für die Milchwirtschaft ist es im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung unerlässlich, dass nur solche Futtermittel für die Milcherzeugung eingesetzt werden, die neben der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften einem Qualitätsmanagementsystem unterworfen und somit für die Milcherzeugung sicher sind.

Die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von zugekauften Futtermitteln in der Milcherzeugung“ ist dafür ein wesentliches Fundament für alle Akteure im QM-Milch System. Eine aktualisierte Fassung der Futtermittelvereinbarung tritt am 1. Januar 2024 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Diese Übergangsfrist bezieht sich nicht auf den Bezug von entwaldungsfreiem Soja. Die neue Fassung der Futtermittelvereinbarung ersetzt die Futtermittelvereinbarung aus 2019. Zu den Unterzeichnern der Futtermittelvereinbarung gehören der QM-Milch e.V., der Deutsche Bauernverband e.V., der Milchindustrie-Verband e.V., der Deutsche Raiffeisenverband e.V., die QS Qualität und Sicherheit GmbH, der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. sowie GMP+ International B.V.

Für das System QM-Milch sind die Futtermittelunternehmen (Futtermittelhersteller und -händler, einschließlich private Labeller und Streckenhändler) lieferfähig, die die geltenden futtermittelrechtlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben der Futtermittelvereinbarung einhalten.

Gültig bis 31.12.2023

Neue Futtermittelvereinbarung, gültig ab 1.1.2024

Grundsätzliche Vorgaben der Futtermittelvereinbarung:

  • Futtermittelunternehmen müssen die Anforderungen eines zertifizierten Qualitätssicherungssystems erfüllen, derzeit QS Qualität und Sicherheit GmbH, GMP+ international oder von QS bzw. GMP+ anerkannte Systeme. Dementsprechend müssen Futtermittelunternehmen bei QS oder GMP+ International lieferberechtigt sein.
  • Die von den Systemgebern zugelassenen Futtermittelunternehmen, die Futtermittel gemäß den genannten Vorgaben produzieren oder vermarkten und dadurch eine Lieferberechtigung für QM-Milch aufweisen, werden in den Datenbanken von QS und GMP+ International gelistet.
  • QS-Futtermittelunternehmen mit Lieferberechtigung in das QM-Milch System sind einsehbar unter: https://www.q-s.de/softwareplattform (bitte hier auf “Systempartnersuche” gehen, “Futtermittelwirtschaft” auswählen und “weiter” anklicken. Dann “QS-Betriebe mit Teilnahme an QM-Milch” anklicken).
  • GMP+-Futtermittelunternehmen mit Lieferberechtigung in das QM-Milch System sind einsehbar unter: https://portal.gmpplus.org/cdb/certified-companies/  (bitte hier im „Anwendungsbereich“ bzw. „Scope” QM-Milch auswählen)
  • Bezug von Soja: Ab 1.1.2024 müssen sämtliche Soja-Erzeugnisse und Futtermittel, die diese enthalten, im QM-Milch-System die Vorgaben von QS-SojaPlus, GMP+ MI5.1/MI101, GMP+ MI5.3/MI103 und MI5.6 oder eines von QS oder GMP+ international anerkannten Standards für den Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja erfüllen.
  • Das Futtermittelmonitoring hat nach den Anforderungen von QS Qualität und Sicherheit GmbH, GMP+ international oder von QS bzw. GMP+ anerkannten Systemen  zu erfolgen. Für Dioxine, dioxinähnliche PCB und nichtdioxinähnliche PCB gelten dabei die gesetzlichen Höchst- bzw. Aktionsgrenzwerte. Für Aflatoxin B1 gilt der QM-Milch-Aktionsgrenzwert von 0,001 mg/kg (entspricht 1 ppb) und der QM-Milch-Höchstgehalt 0,0025 mg/kg (entspricht 2,5 ppb) im für Milchkühe bestimmten Einzel- und Mischfuttermittel.
  • Bei Überschreitung des QM-Milch-Höchstgehaltes erfolgt die Meldung elektronisch an den QM-Milch e.V., an den jeweiligen Standardgeber und die betroffenen Milcherzeuger. Bei Überschreitung des QM-Milch-Aktionsgrenzwertes erfolgt die Meldung durch den Futtermittelunternehmer zunächst elektronisch an den QM-Milch e.V.. Nach Abstimmung von QM-Milch e.V. mit den betroffenen Molkereien kann auf Initiative des QM-Milch e.V. durch das Futtermittelunternehmen eine Weitergabe der Information über die Aktionsgrenzwertüberschreitung an die mit der Ware belieferten Milcherzeuger erfolgen.

VORGABEN FÜR QS-ZERTIFIZIERTE FUTTERMITTELUNTERNEHMEN

  • Bisher noch nicht gelistete QS-lieferberechtigte Futtermittelunternehmen, die Futtermittel in das QM-Milch System liefern möchten, können sich in der QS-Datenbank für die zentrale Liste registrieren, indem sie den aktuellen Lieferbedingungen gemäß der Futtermittelvereinbarung zustimmen. Dafür muss für den jeweiligen Standort mit den individuellen Zugangsdaten ein Häkchen gesetzt werden. Bitte gehen Sie auf https://www.q-s.de/softwareplattform und melden Sie sich an.
  • Betriebe, die GMP+ zertifiziert und in der QS-Datenbank unter QM-Milch gelistet sind, müssen ein Audit und eine Zertifizierung nach der Country Note QM-Milch sicherstellen. (Näheres siehe unter “Zusätzliche Vorgaben für GMP+ zertifizierte Futtermittelunternehmen”.)
  • Alle Futtermittelunternehmen geben damit ihr Einverständnis, dass sie den Anforderungen der Futtermittelvereinbarung zustimmen und dass QS Informationen an den QM-Milch e.V. im Falle einer Überschreitung übermitteln darf. Damit wird gleichzeitig die Lieferberechtigung in das QM-Milch-System freigeschaltet.

VORGABEN FÜR GMP+-ZERTIFIZIERTE FUTTERMITTELUNTERNEHMEN

  • Im Rahmen der Zusammenarbeit von QM-Milch e.V. mit GMP+ International und dessen Beitritt zur Futtermittelvereinbarung wurden Anforderungen an GMP+ zertifizierte Futtermittelunternehmen die Futtermittel in das deutschlandweite QM-Milch System liefern möchten, in einer Country Note von GMP+ International definiert. Es handelt sich um die „GMP+ BCN-DE1: QM-Milch“ (CN). Diese Country Note beinhaltet Zusatzanforderungen, die über die GMP+ Basisstandards hinausgehen. Ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen, das nachweislich die mit dieser Country Note gestellten Anforderungen erfüllt und als solches zertifiziert ist, qualifiziert sich damit als QM-Milch lieferberechtigter Futtermittelhersteller bzw. -händler. Die Country Note finden Sie weiter unten.
  • GMP+ Futtermittelunternehmen müssen sich daher nach der Country Note (TS2.3 – Country Note QM-Milch) auditieren und zertifizieren lassen. Nur ein entsprechendes Zertifikat berechtigt das Unternehmen für die Lieferung von Futtermitteln ins QM-Milch System.
  • In einer öffentlichen GMP+ Unternehmensdatenbank sind die GMP+ Unternehmen, die nach der Country Note QM-Milch zertifiziert sind und somit die QM-Milch Lieferberechtigung haben, einsehbar (bitte hier Häkchen setzen bei “GMP+FSA” und bei “Scope” QM-Milch GMP+ BCN-DE1 auswählen), unter:
    https://portal.gmpplus.org/cdb/certified-companies/
  • GMP+ zertifizierte Futtermittelunternehmen mit Lieferberechtigung für QS, d.h. die die GMP+-Zertifizierung für die bilaterale Anerkennung mit QS und damit die QS-Lieferfähigkeit nutzen, werden auch in der QS-Datenbank geführt, wo tagesaktuell vermerkt wird, wenn die Unternehmen die QM-Milch Country-Note erfüllt haben. Um die Listung zu vereinfachen, erfolgt ein automatischer Abgleich der in der GMP+-Datenbank aufgeführten Betriebe mit der QS-Datenbank.  GMP+-Futtermittelunternehmen, welche bislang nicht in der QS-Datenbank geführt werden, erfolgt der automatische Abgleich nach einmaliger manueller Registrierung. Hinweise zur Registrierung finden Sie hier. Information about initial registration for feed companies in the QS-database can be found here.
  • Im Falle von Überschreitungen von spezifischen Grenzwerten sind eine sofortige Meldung über folgendes Meldeformular, die Durchführung einer Ursachenanalyse und die elektronische Meldung an QM-Milch erforderlich.
  • GMP+ Monitoring database: Relevante Analysedaten werden in der GMP+ Monitoring database mit dem QM-Milch e.V. geteilt. Die Registrierung der Futtermittelunternehmen bei GMP+ International ist erforderlich, hiermit wird die Bereitschaft zur Teilung der Analyseergebnisse mit dem QM-Milch e.V. erklärt wird. Unter folgendem Link sind die Informationen zur GMP+ Monitoring database ersichtlich: https://www.gmpplus.org/de/services/feed-support-products/gmp-monitoring-database/
  • Alle Informationen zu den Vorgaben für die QM-Milch Lieferberechtigung sind einsehbar unter: https://www.gmpplus.org/de/feed-certification-scheme/gmp-fsa-certification/b-documents/

    VORGABEN FÜR MILCHERZEUGER

    Milcherzeugende Betriebe müssen ihre Futtermittel von solchen Futtermittelunternehmen beziehen, die sich für die Lieferberechtigung ins QM-Milch-System registriert haben und in den zentralen Listen (Datenbanken) aufgeführt sind. Die Rückverfolgbarkeit zugekaufter Komponenten muss gewährleistet sein. Dazu sind die Lieferscheine, Abrechnungen oder andere Nachweise entsprechend den Vorgaben des QM-Milch-Systems fünf Jahre aufzubewahren. Futtermittel von gelisteten Herstellern oder Händlern müssen eindeutig, also artikelbezogen als QS- bzw. GMP-Ware (respektive Ware aus einem von QS oder GMP anerkannten System) gekennzeichnet sein. Lose Ware muss dabei auf den Warenbegleitpapieren, Sackware/abgepackte Ware auf dem Sackanhänger oder auf den Warenbegleitpapieren (z.B. Lieferscheine) gekennzeichnet sein. Der Einsatz von betriebseigenen Futtermitteln und zugekauften Futtermitteln anderer Landwirte ist gemäß QM-Milch-Handbuch für Milcherzeuger zu dokumentieren (z.B. Lieferscheine, Abrechnungen, weitere Nachweise).

    • QS-Futtermittelunternehmen mit Lieferberechtigung in das QM-Milch System sind einsehbar unter: https://www.q-s.de/softwareplattform (bitte hier auf “Systempartnersuche” gehen, “Futtermittelwirtschaft” auswählen und “weiter” anklicken, dann “QS-Betriebe mit Teilnahme an QM-Milch” anklicken).

      Verfügbare Dokumente

      Futtermittelvereinbarung

      Futtermittelvereinbarung

      gültig bis 31.12.2023

      Futtermittelvereinbarung

      gültig ab 01.01.2024

      Feed Agreement

      gültig bis 31.12.2023

      GMP+

      GMP+ Certification Scheme

      GMP+ Feed Certification Scheme EN

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      Sonstiges