
ROHMILCHMONITORING
Basismonitoring für Rohmilch
Aufgabe und Anspruch des Monitoringprogrammes für Rohmilch ist es, den Eintrag von Schadstoffen und Rückständen in die Anlieferungsmilch der deutschen Molkereien auszuschließen bzw. einen eventuellen Eintrag gesichert zu erkennen. Über die Sicherstellung einer Rückverfolgung sind zudem dessen Ursachen aufzuzeigen und abzustellen.

Für das Basismonitoring für Rohmilch werden folgende Kontrollparameter und Untersuchungen festgesetzt:
* Monitoringproben sind unter Berücksichtigung der Methodennachweisgrenzen repräsentativ, wahlweise z.B. aus Toursammelproben des Milchsammelwagens, aus Stapeltankproben oder durch Poolung einzelner Milcherzeugerbetriebsproben bereitzustellen.
** Das beauftragte akkreditierte Prüflabor wählt unter Berücksichtigung des jeweiligen Probenmaterials ein geeignetes Nachweisverfahren aus.
*** Wird die jeweilige methodenbedingte Nachweisgrenze bei der Analyse der Sammel-/Poolprobe überschritten, sind alle dazugehörigen Einzelproben ebenfalls nach derselben Methode zu untersuchen. Gegebenenfalls sind dafür auch neue Proben einzelbetrieblich zu ziehen. Die Rückverfolgbarkeit der Sammel-/Poolprobe auf die darin erfassten Erzeugerbetriebe muss gewährleistet sein.
Die Organisation und Durchführung des Basismonitorings werden überbetrieblich, z.B. über die Molkereien oder berufsständische Organisationen bewerkstelligt, und können auch ein Bestandteil oder eine Ergänzung zu weiteren Kontrollprogrammen sein.
Informationspflichten und sich daraus ergebende weitere Maßnahmen im Sinne des QM-Milch Standards sind in diesem unter den Punkten 5., 6.4 sowie 6.6 geregelt.
Die Anwendung erfolgt auf Zertifizierungen nach QM-Milch-Standard in der aktuellen Fassung, Ausgabedatum: 01.01.2023.

Rückstandsuntersuchungen / QM-Milch-Rohmilchmonitoring
Um einem etwaigen Eintrag von unerwünschten Stoffen in die Milch vorbeugend zu unterbinden, erfolgen von Milchverarbeitern, berufsständischen Einrichtungen und amtlichen Stellen umfangreiche Probenahmen auf den Stufen Milcherzeugung und Erfassung. Diese Proben werden auf unerwünschte Rückstände untersucht. Milcherzeugerbetriebe, die im QMilch-Programm angemeldet sind, müssen dem QM-Milch-Rohmilchmonitoring angeschlossen sein. Milchverarbeiter im QMilch-Programm führen entweder selbst das QM-Milch-Rohmilchmonitoring für die ihnen angeschlossenen Erzeugerbetriebe durch oder stellen sicher, dass dieses z.B. über berufsständische Einrichtungen durchgeführt wird. Die Einhaltung der Prozessqualität der verwendeten Rohmilch kann so an der Produktqualität der Rohmilch verifiziert werden. So wird die Anlieferungsmilch jedes Milcherzeugers in von den zuständigen Landesstellen zugelassenen und nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Untersuchungsstellen überprüft. Der Milchverarbeiter, oder ein von ihm Beauftragter, stellt sicher, dass alle seine Anlieferungsmilch diesen Untersuchungen unterworfen wird und dass im Falle eines Lieferausschlusses nach Verordnung (EU) Nr. 2019/627; Artikel 50 Absatz 1. und 2., bei Überschreitung der Kriterien bezgl. somatischem Zell-, bzw. Keimgehalt, die für den betreffenden Milcherzeuger zuständige Zertifizierungsstelle davon Kenntnis erlangen kann, damit diese die notwendigen Maßnahmen (Sonderaudits) im Sinne des QM-Milch-Standards (oder vergleichbarer Standards in der Rohmilch-erzeugung) veranlassen kann. Dies gilt in entsprechender Weise für die Ermittlung eines Hemmstoffbefundes.
Untersuchungsumfang
*jährlicher Untersuchungsrhythmus