ROHMILCHMONITORING

QM-Milch-Rohmilchmonitoring

Aufgabe und Anspruch des Monitoringprogrammes für Rohmilch ist es, den Eintrag von unerwünschten Stoffen in die Anlieferungsmilch der deutschen Molkereien auszuschließen bzw. einen eventuellen Eintrag gesichert zu erkennen. Über die Rückverfolgung werden Ursachen ermittelt und abgestellt. Der Programmkoordinator ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Rohmilchmonitorings.

Rückstandsuntersuchungen

Um einem etwaigen Eintrag von unerwünschten Stoffen in die Milch vorbeugend zu unterbinden, erfolgen umfangreiche Probenahmen. Diese Proben werden auf unerwünschte Rückstände untersucht. Programmkoordinatoren im QM-Milch-System führen entweder selbst das QM-Milch-Rohmilchmonitoring für die ihnen angeschlossenen Erzeugerbetriebe durch oder stellen sicher, dass dieses z.B. über berufsständische Einrichtungen oder Molkereien durchgeführt wird.

Für das QM-Milch-Rohmilchmonitoring werden folgende Kontrollparameter und Untersuchungsrhythmen festgesetzt:

Parameter
Häufigkeit der Untersuchungen
Aflatoxin M1
2x Jahr
Milchfett
4x Monat
Milcheiweiß
4x Monat
Milchharnstoff
4x Monat
Zellzahl (Indiz für Eutergesundheit)
2x Monat
Keimzahl (Indiz für bakteriologische Beschaffenheit)
2x Monat
Gefrierpunkt (Indiz für Reinheit und Naturbelassenheit)
1x Monat
Hemmstoffgruppe 1 (Chinolone)
2x Jahr
Hemmstoffgruppe 2 (Peniciline, Cephalosporine, Amynoglykoside, Makrolide, Lincosamide, Sulfonamide, Tetracycline)
4x Monat

Probenahme und Analysemethode

Die Rückstandsuntersuchungen erfolgen in der Regel auf Milchsammelwagenebene. Ebenso möglich ist es, Rückstandsuntersuchungen aus definierten Mischproben mehrerer Erzeuger (Poolung) oder aus einzelnen Erzeugerproben durchzuführen. Die Proben auf Milchsammelwagenebene entsprechen Proben gemäß § 27 der Rohmilchgüteverordnung.

Bei einer Poolung von Einzelproben ist sicherzustellen, dass die Proben nur so stark verdünnt werden, dass Überschreitungen der jeweiligen Höchstmengen bei einzelnen Erzeugern nachgewiesen werden können.

Dazu folgendes Beispiel:

Bei Aflatoxin M1 beträgt die Höchstmenge gemäß VO (EU) 2023/915 in der aktuell gültigen Fassung 0,050 µg/kg, die Nachweisgrenze bei üblichen ELISA Verfahren beträgt 0,005 µg/kg. Um Überschreitungen der Höchstmengen bei jedem Erzeuger nachzuweisen, muss bei der genannten Untersuchung mittels ELISA der Anteil des Erzeugers mit der geringsten Milchmenge in der Mischprobe mindestens 10 % betragen.