ROHMILCHMONITORING

QM-Milch-Rohmilchmonitoring (Basismonitoring für Rohmilch)

Aufgabe und Anspruch des Monitoringprogrammes für Rohmilch ist es, den Eintrag von Schadstoffen und Rückständen in die Anlieferungsmilch der deutschen Molkereien auszuschließen bzw. einen eventuellen Eintrag gesichert zu erkennen. Über die Sicherstellung einer Rückverfolgung sind zudem dessen Ursachen aufzuzeigen und abzustellen. Die Organisation und Durchführung des Basismonitorings werden überbetrieblich, z.B. über die Molkereien oder berufsständische Organisationen bewerkstelligt, und können auch ein Bestandteil oder eine Ergänzung zu weiteren Kontrollprogrammen sein.

Rückstandsuntersuchungen

Um einem etwaigen Eintrag von unerwünschten Stoffen in die Milch vorbeugend zu unterbinden, erfolgen von Milchverarbeitern, berufsständischen Einrichtungen und amtlichen Stellen umfangreiche Probenahmen auf den Stufen Milcherzeugung und Erfassung. Diese Proben werden auf unerwünschte Rückstände untersucht. Milcherzeugerbetriebe, die im QMilch-Programm angemeldet sind, müssen dem QM-Milch-Rohmilchmonitoring angeschlossen sein. Milchverarbeiter im QMilch-Programm führen entweder selbst das QM-Milch-Rohmilchmonitoring für die ihnen angeschlossenen Erzeugerbetriebe durch oder stellen sicher, dass dieses z.B. über berufsständische Einrichtungen durchgeführt wird. Die Einhaltung der Prozessqualität der verwendeten Rohmilch kann so an der Produktqualität der Rohmilch verifiziert werden. So wird die Anlieferungsmilch jedes Milcherzeugers in von den zuständigen Landesstellen zugelassenen und nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Untersuchungsstellen überprüft.
Der Milchverarbeiter, oder ein von ihm Beauftragter, stellt sicher, dass alle seine Anlieferungsmilch diesen Untersuchungen unterworfen wird und dass im Falle eines Lieferausschlusses nach Verordnung (EU) Nr. 2019/627; Artikel 50 Absatz 1. und 2., bei Überschreitung der Kriterien bezgl. somatischem Zell-, bzw. Keimgehalt, die für den betreffenden Milcherzeuger zuständige Zertifizierungsstelle davon Kenntnis erlangen kann, damit diese die notwendigen Maßnahmen (Sonderaudits) im Sinne des QM-Milch-Standards (oder vergleichbarer Standards in der Rohmilcherzeugung) veranlassen kann. Dies gilt in entsprechender Weise für die Ermittlung eines Hemmstoffbefundes.

Für das QM-Milch-Rohmilchmonitoring werden folgende Kontrollparameter und Untersuchungsrhythmen festgesetzt:

Parameter
Häufigkeit der Untersuchungen
Aflatoxin M1
2x Jahr
Chloramphenicol
2x Jahr
Milchfett
4x Monat
Milcheiweiß
4x Monat
Milchharnstoff
4x Monat
Zellzahl (Indiz für Eutergesundheit)
2x Monat
Keimzahl (Indiz für bakteriologische Beschaffenheit)
2x Monat
Gefrierpunkt (Indiz für Reinheit und Naturbelassenheit)
1x Monat
Hemmstoffgruppe 1 (Chinolone)
2x Jahr
Hemmstoffgruppe 2 (Peniciline, Cephalosporine, Amynoglykoside, Makrolide, Lincosamide, Sulfonamide, Tetracycline)
4x Monat

Probenart

Monitoringproben sind unter Berücksichtigung der Methodennachweisgrenzen repräsentativ, wahlweise z. B. aus Toursammelproben des Milchsammelwagens, aus Stapeltankproben oder durch Poolung einzelner Milcherzeugerbetriebsproben bereitzustellen. Wird die jeweilige methodenbedingte Nachweisgrenze bei der Analyse der Sammel-/Poolprobe überschritten, sind alle dazugehörigen Einzelproben ebenfalls nach derselben Methode zu untersuchen. Gegebenenfalls sind dafür auch neue Proben einzelbetrieblich zu ziehen. Die Rückverfolgbarkeit der Sammel-/Poolprobe auf die darin erfassten Erzeugerbetriebe muss gewährleistet sein. Informationspflichten und sich daraus ergebende weitere Maßnahmen im Sinne des QM-Milch Standards sind in diesem unter den Punkten 5., 6.4 sowie 6.6 geregelt.

Analysemethode/Labore

Die Untersuchungen erfolgen durch nach DIN ISO 17025 akkreditierte Labore. Das beauftragte Prüflabor wählt unter Berücksichtigung des jeweiligen Probenmaterials ein geeignetes Nachweisverfahren aus.

„Anwendungsbeispiel: Nach Verordnung (Nr) 2023/915 (EU) beträgt der Grenzwert für Rohmilch 50 ppt Aflatoxin M1. Wird ein Enzymimmunoassay mit einer Nachweisgrenze von 5 ppt Aflatoxin M1 eingesetzt, darf der höchste Verdünnungsfaktor, bezogen auf den Milchlieferanten mit der kleinsten Teilmenge, in einer Mischmilchprobe maximal den Wert 10 aufweisen. Wird der Wert in der Sammelprobe des Milchsammelwagens überschritten, kann aus je fünf Milchproben der einzelnen Lieferanten eine Mischmilchprobe untersucht werden. Alternativ kann ein Untersuchungsverfahren mit einer niedrigeren Nachweisgrenze für die Untersuchung der Tankwagensammelprobe verwendet werden, wie Aflatoxin M 1-Nachweis mittels HPLC-FLD bei Nachweisgrenze 3 ppt und somit akzeptabler Verdünnungsfaktor 17.“

Die Anwendung des QM-Milch-Rohmilchmonitorings erfolgt auf Zertifizierungen nach QM-Milch-Standard in der jeweils aktuellen Fassung.