Sanktionen im QM-Milch-System
Verlässliches System – klare KonsequenzenEin starkes Qualitätssicherungssystem lebt von Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht nur, wenn festgelegte Standards eingehalten werden. Um die Integrität und Belastbarkeit des QM‑Milch-Systems dauerhaft zu gewährleisten, ist ein wirksames Verfahren zur Reaktion auf grobe Verstöße gegen die Anforderungen des QM-Milch-Systems substanziell.
Ein unabhängiges Sanktionsverfahren sichert damit die Glaubwürdigkeit des QM‑Milch-Systems. Zugleich entfalten Sanktionen eine wichtige präventive Wirkung und stärken das Vertrauen aller Systempartner in das QM-Milch-System, indem transparente und einheitliche Verfahren im Umgang mit Verstößen festgelegt sind.
Transparent
Verlässlich
Unabhängig
Grundsätze des Sanktionsverfahrens
Das Sanktionsverfahren folgt klaren, systemweit geltenden Grundsätzen. Die Sanktionsverfahrensordnung legt für alle Systempartner fest, wie grobe Verstöße gegen den QM Standard oder das QMilch Programm im Einzelfall geprüft, bewertet und behandelt werden. Sie definiert Zuständigkeiten und Verfahrensschritte, nach denen der unabhängige Sanktionsbeirat über mögliche Maßnahmen entscheidet.
Der Sanktionsbeirat
Der Sanktionsbeirat ist ein unabhängiges Gremium bestehend aus Experten der Branche (Landwirtschaft, Molkereiwirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel), welche institutionell unabhängig sind und ihre Tätigkeit ehrenamtlich wahrnehmen. Unter dem Vorsitz eines Rechtsanwalts mit Befähigung zum Richteramt beraten die Mitglieder des Sanktionsbeirats, ob und wie Verstöße gegen die Anforderungen des QM‑Standards oder des QMilch-Programms geahndet werden.
Feststellung und Umgang mit Verstößen
Verstöße gegen die QM Milch Anforderungen können durch Audits, Ergebnisse aus den Monitoringprogrammen oder durch andere Hinweise festgestellt werden. Bei Unklarheiten kann der QM Milch e.V. zusätzliche Prüfungen veranlassen. Werden schwerwiegende Verstöße bestätigt, wird geprüft, ob ein Sanktionsverfahren eingeleitet wird. Der betroffene Systempartner erhält immer die Möglichkeit, schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, bevor der Sanktionsbeirat den Fall abschließend bewertet und über Sanktionen entscheidet.
Art und Umfang einer Sanktion orientieren sich an der Bedeutung der verletzten Pflicht sowie an der Schwere des festgestellten Verstoßes. Dabei werden immer die individuellen Umstände im Einzelfall berücksichtigt.