Berlin, 19.12.2023
QM-Futtermittelvereinbarung überarbeitet
Zur Gewährleistung hochwertiger und sicherer Milchprodukte ist der Einsatz entsprechender Futtermittel von großer Bedeutung. Über die QM-Futtermittelvereinbarung wird vorgegeben, dass nur solche Futtermittel eingesetzt werden, die über gesetzliche Anforderungen hinaus einer umfangreichen Kontrolle und entsprechenden Qualitätssicherung unterliegen. Die Unterzeichner der Vereinbarung (Deutscher Bauernverband, Deutscher Raiffeisenverband, Deutscher Verband Tiernahrung, GMP+ International, Milchindustrie-Verband, QS Qualität und Sicherheit GmbH, QM-Milch) haben nun die QM-Futtermittelvereinbarung überarbeitet, um aktuellen Anforderungen an die Lebensmittelkette gerecht zu werden sowie Erfahrungen der Umsetzung aus den vergangenen Jahren zu berücksichtigen.
Wesentliche Änderungen in der QM-Futtermittelvereinbarung betreffen den verpflichtenden Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja sowie die Verbesserung des Kontroll- und Warnsystems in Ereignisfällen:
- Sämtliche Soja-Erzeugnisse und Futtermittel, die diese enthalten, müssen im QM-Milch-System künftig die Vorgaben von QS-Sojaplus, GMP+ MI5.1/MI101, GMP+ MI5.3/MI103 und MI5.6 oder eines von QS oder GMP+ anerkannten Standards für den Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja erfüllen.
- Rückstände in Futtermitteln – Kontroll- und Warnsystem: In Ereignisfällen, also beim Fund unerwünschter Stoffe in Futtermitteln, wird künftig ein detaillierterer Informationsfluss von Futtermittelunternehmen über QM-Milch direkt zu ggf. betroffenen Molkereiunternehmen gewährleistet.
- Rückstände in Futtermitteln – Aflatoxin-Werte: In der Futtermittelvereinbarung wurden ein Aktionsgrenzwert sowie ein Höchstgehalt für Aflatoxine eingeführt, die an die Stelle des bisherigen Aflatoxin-Richtwerts treten. Mit Einführung dieser Werte wird neben der Gewährleistung des Meldewesens insbesondere die Rücknahme betroffener und bereits ausgelieferter Ware geregelt.
Die neue QM-Futtermittelvereinbarung tritt am 01. Januar 2024 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft, die Übergangsfrist bezieht sich nicht auf den Bezug von entwaldungsfreiem Soja. Die Unterzeichner der Futtermittelvereinbarung informieren die betroffenen Wirtschaftskreise über die Details der technischen Umsetzung. Die QM-Futtermittelvereinbarung ist zu finden unter: Futtermittelsicherheit – QM-Milch e.V.